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Jetzt darf Boxen an Schulen unterrichtet werden

by Wolfgang Wycisk

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Thomas Michel

In Nordrhein-Westfalen war Boxen als Schulsport verpönt. Jetzt ist es möglich. Welche Chancen ergeben sich für die Boxvereine und was gilt es zu beachten? Thomas Michel ist leitender Regierungsschuldirektor und in der Bezirksregierung Münster als Dezernent für den Schulsport verantwortlich. Im Interview mit dem Boxverband NRW erläutert er die Rahmenbedingungen.

Herr Michel, jahrelang war Boxen als Schulsport verboten. Jetzt ist es erlaubt. Woher kommt der Sinneswandel?
Michel: Ich glaube, dass die persönlichkeitsentwickelnden Elemente des Boxens erkannt worden sind und es sinnvoll ist, diese in den Schulsport einfließen zu lassen. Gerade die motorischen, sozialen und pädagogischen Elemente des Boxens sind es wert, im schulischen Kontext eingebunden zu werden.  Allerdings darf das Boxen nur in entschärfter Form unterrichtet werden.

Was heißt das?
Michel: Alle Übungen, die das Schlagen gegen einen Übungspartner beinhalten, sind vom Unterricht ausgeschlossen.

Also darf im Schulsport kein Sparring durchgeführt werden?
Michel: Sparring und Übungen, bei denen Schläge gegen Personen angewandt werden, sind verboten. Das Schlagen gegen Medizinbälle und z.B. Matten ist natürlich erlaubt.

Wie sieht es mit Trainingsgeräten wie z.B. Sandsäcken, Springseilen und Boxhandschuhen aus?
Michel: Ob boxspezifische Geräte angeschafft werden, liegt in der Verantwortung der Schulen. Als Boxtrainer sollte man davon ausgehen, dass man in den Schulen keine Geräte vorfinden wird.

Was heißt das eigentlich, Boxen als Schulsport?
Michel: Das bedeutet, dass Boxen sowohl im Sportunterricht  als auch im Rahmen einer Sport AG im Schulalltag  durchgeführt werden kann.
Wichtig ist, dass es als kontaktloser Sport angeboten wird. Natürlich kann sich daran für interessierte Jungen und Mädchen eine Weiterführung im Verein anschließen Im Verein können dann  auch die Trainingselemente durchgeführt werden, die im Schulsport nicht erlaubt sind.

Kann der Sportunterricht auch in den Vereinen durchgeführt werden?
Michel: Vereinsvertreter können sequentiell im regulären Sportunterricht Elemente des Boxsports wie bereits angesprochen einbringen und die Lehrkraft unterstützen.

Angenommen ein Boxverein beschließt, eine BOX-AG an einer Schule anzubieten. Gibt es für den Verein und/oder deren Trainer die Möglichkeit einer finanziellen Entschädigung?

Michel: Da möchte ich ihnen keine Hoffnungen machen. Gegebenenfalls besteht die Möglichkein im offenen Ganztag eine Entschädigung zu zahlen. Das liegt aber in der Verantwortung der Schulen. Beim Schulsport und den AG‘en besteht diese Möglichkeit eher nicht.

Bevor sich die Vereine ins Zeug legen – Sehen sie denn überhaupt den Bedarf?
Michel: Oh ja, ich glaube die Inhalte des Boxtrainings sind in vielfältiger Weise geeignet, im Erziehungsprozess und in der motorischen wie athletischen  Grundausbildung effektive Akzente zu setzen”.

Wie sollten denn die Vereine mit den Schulen Kontakt aufnehmen?
Michel: Ich empfehle zuerst ein allgemeingültiges Konzept zur Persönlichkeitsentwicklung durch Bewegung, Spiel und Sport mittels kontaktlosem Boxen zu entwickeln. Idealerweise wird dies von Fachleuten in ihrem Verband erarbeitet und den Vereinen zur Verfügung gestellt. Damit können die Clubs auf die Schulen zugehen und sich und ihr Angebot anhand des Konzepts vorstellen. Ich bin sicher, dass viele Schulen die Offerte dankbar aufgreifen werden.

Vielen Dank für das Gespräch Herr Michel

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